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Wo stehen wir und wie geht es weiter?
Stand 02.09.2018

Wie alles Anfing:
Die Geschichte des Badeweiher Frohnhausen, geschrieben von Waldemar Hain©, zur Verfügung gestellt von Karl-Heinz Weber.

Um auf die Geschichte des Badeweihers eingehen zu können, muss ich bis in das Jahr 1934 zurück gehen. Im Jahr 1934 wurde durch die damalige NS-Regierung eine Verordnung erteilt, die den Schwimmunterricht an den Volksschulen ab der 5. Klasse regelte, d. h. der Schwimmunterricht wurde ab diesen Jahrgängen zu Pflichtunterricht.

Da es in Frohnhausen aber keine Badeanstalt gab bedeutete das
für die Schüler und Lehrer aus den betreffenden Jahrgängen, dass sie in den Sommermonaten in die Badeanstalt nach Dillenburg bei der alten Gerberei (Flussschwimmbad am Dillufer) laufen mussten, ansonsten wurde von den Kindern und von den Erwachsenen „in der Bach“ (Dietzhölze) gebadet.

Ein geeignetes Gelände musste gesucht und gefunden werden. Nach einigem hin und her wurde dann der obere Teil der Thalenwiese (Borrestek) Thalnboden am Thalnweg (Dohlenweg, heutige Industriestr.) mit dem Bachlauf des Thalnbachs direkt am Waldrand ausgesucht, weil der Thalnbach in den Sommermonaten eigentlich immer Wasser führt. Die Genehmigung zum Bau des Waldschwimmbades wurde von dem Gauleiter Jordan in Dillenburg 1935 ungefähr Mai/Juni erteilt (genaueres lässt sich nicht feststellen, da aus der NS-Zeit so gut wie keine Unterlagen vorhanden sind).

Anfang September 1935 wurde dann mit dem Bau begonnen.

Das fertig ausgehobene Schwimmbecken wurde mit den im Erdaushub und in der näheren Umgebung gefundenen Feldsteinen an den Wänden und Boden abgesteckt, um den Wänden und dem Boden eine bessere Festigkeit zu geben. Der Boden im Nichtschwimmerbereich, sowie die Ausstiegtreppen aus dem Schwimmbecken wurden mit Ziegelsteinen der Firma Ströher ausgelegt, außerdem wurde der Nichtschwimmerbereich durch einen Holzzaun von dem Schwimmbereich abgetrennt, sodass niemand ungewollt aus dem Nichtschwimmerbereich in den Schwimmbereich geraten konnte. Die Liegewie.se wurde hergerichtet, eine doppelte

Umkleidekabine aus Holz, ein Sprungbrett und Tische mit Bänken wurden gebaut. Der Beckenüberlauf erfolgte durch ein Rohr in den ursprünglichen Bauchlauf des Tahlnwassers.

Das fertige Becken war 55m lang und 32m breit mit einer Wassertiefe im Nichtschwimmerbereich von ca. 0,5m - 1,20m und im Schwimmerbereich von 1,2m - 4,5m. Der Abschluss aller Baumaßnahmen war Anfang Mai 1937. Nun musste nur noch der umgeleitete Bachlauf wieder zurück in den ursprünglichen Bachlauf geleitet werden. Die feierliche Einweihung des Waldschwimmbades fand dann am Sonntag den 06.06 .1937 bei wunderschönem Wetter mit einem von Pfarrer Hahn geleiteten Gottesdienst auf dem Schwimmbadgelände statt. Nach dem Gottesdienst wurden noch die üblichen Reden von Bürgermeister Peter und Gauleiter Jordan gehalten,
um die Mittagszeit wurde dann der öffentliche Badebetrieb eröffnet.

Ab 1941 fand wegen des Krieges und der daraus resultierenden Luftlage aus Sicherheitsgründen kein Badebetr ieb statt. Erst ab Juni 1945 wurde der Badebetrieb wieder aufgenommen.
1950 wurde dann auf Initiative des Lehrerkollegen Müller, der als Sportlehrer an der Schule in Frohnhausen war, ein Schwimmclub mit dem Namen „Schwimmclub Frohnhausen" gegründet. Er ließ dann auch auf der linken Beckenseite des Schwimmbeckens 5 Startblöcke bauen, damit in jeweils 5 Bahnen quer durch das Becken tra iniert werden konnte. Ebenfalls Anfang der 50er Jahre wurde oberhalb des Badeweihers die ehemalige Umgehung des Bachlaufes, die für den damaligen Bau des Schwimmbeckens gebaut worden war, wieder geöffnet und ein Bauwerk in den Thalnbach eingebaut, damit der Wasserzulauf in das Becken einigermaßen geregelt werden konnte, weil es in der Vergangen heit gerade nach schweren Regenfällen gezeigt hatte, dass das Überlaufrohr aus dem Becken, die Wassermassen nicht
mehr bewältigen konnte und das Becken überlief. Das Wasser was zu viel den Thalnbach dann herunterlief wurde dann durch die Umgehung am Becken vorbei geleitet. In 1955 wurde ebenfalls auf Betreiben des Lehrer Müller, ein neues Sprungbrett gebaut.
1963 wurde der Schwimmclub aufgelöst.

1964 wurde mit dem Bau des neuen Bundeswehrdepots auf dem Harzkopf
begonnen. Ab 1965 stand die Betonmischanlage auf dem Gelände des Badeweihers was dann dazu führte, dass der letzte Bürgermeister von Frohnhausen Werner Hain im Herbst 1967 und Frühjahr 1968 das Schwimmbecken komplett betonieren lies. Bei der Gelegenheit wurde auch ein neuer Beckenabfluss mit Absperrsch ieber zur Restentleerung des Beckens für Reinigungszwecke eingebaut und es wurde wiederrum eine neue Sprunganlage installiert. Ausserdem wurde auch ein neues Gebäude mit Umkleideräumen und Toiletten gebaut. Seit dieser Zeit wurden dann auch gekühlte Getränke und Eis am Stiel von der Gemeinde zum Kauf angeboten.
Rechtzeitig zur Badesaison 1968 konnten alle Erneuerungen in Betrieb genommen werden.
1974 wurde dann von dem Bürgermeister Werner Hain ein Antrag bei dem Landratsamt des Dillkreises in Dillenburg gestellt, zwecks Erteilung einer Wasserschutzzone , für die Gemarkung Thalnboden, um unter dem Badeweiher einen neuen Tiefbrunnen bauen zu können. Diesem Antrag wurde 1975 stattgegeben. Was dem Verfasser dieser Geschichte bei Einsicht der Unterlagen

1977 auffiel, ist die Tatsache, dass der Badeweiher mit keinem Wort erwähnt war, weder im Antrag von 1974 noch in der Genehmigung von 1975.
Als Frohnhausen dann mit Wirkung 01.01.1977 zur Stadt Dillenburg eingemeindet wurde, lies die Stadt Dillenburg den Badeweiher auch sofort schliessen und deklarierte ihn als Feuerlöschteich. Somit hatte der Badeweiher eigentlich aufgehört zu existieren. Im Sommer 1977 und 1978 gingen die Bewohner aus Frohnhausen trotz Verbots durch die Stadt weiterhin zum baden dort hin. Es entstand ein Streit zwischen der Bevölkerung von Frohnhausen und der Stadt Dillenburg. Die Frohnhäuser fingen an, für ihren Badeweiher zu kämpfen.

Es war eine Auseinandersetzung, die rund 7 Jahre gedauert hat und zum Schluss hin fast ein Trauerspiel geworden wäre. Die Frohnhäuser boten alles, was in ihrer Macht stand. Sie machten die Presse Mobil und auch der Hessische Rundfunk war mit einem Übertragungswagen vor Ort (der Ausschnitt kann gerne beim Vorstand angeschaut werden – sprecht uns an), der Badeweiher sollte zugeschüttet werden.
Der Turnverein 1977 Frohnhausen e.V. unter dem Vorsitz von Manfred Herr entschloss sich, angetrieben von der eigenen Sportjugend, 1984 Verhandlungen mit der Stadt Dillenburg aufzunehmen , die dann im Juli 1984 zu einem Pachtvertrag über den Badeweiher als öffentliche Badeanstalt zwischen der Stadt Dillenburg und dem Turnverein 1977 Frohnhausen e.V. führten. Der Badeweiher wurde also quasi in aller letzten Minute durch den Turnverein gerettet und seine Mitglieder machen sich auch sofort an die Arbeit, dass Gelände wiederherzustellen. Dank vieler fleißiger und vor allem „den ehrenamtlichen Helfern" gingen die nötigen Arbeiten gut voran du schon 1985 konnte der Badebetrieb, organisiert durch „ehrenamtliche Helfer" des Turnvereins, wieder aufgenommen werden . Frohnhausen hatte endlich seinen Badeweiher
wieder. Er wurde wieder zu dem was er in all den Jahren vorher auch schon immer war, nämlich ein Treffpunkt für Jung und Alt, für die Dorfjugend genauso wie für Familien und Senioren und er wird auch wieder von den umliegenden Gemeinden zum Schwimmen und Baden genutzt.

Nun schreibt die Geschichte 2018 und wir stehen hier. Was ist passiert?
Im Juli 2011 ist das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises plötzlich auf uns zugekommen und bemängelte diverse Sachen.
Zum Beispiel Probeentnahmen des Wassers, welche nun durch die Einführung der EU-Badegewässerrichtlinien nun 14 tägig durchgeführt werden sollten. Die vorhandenen Duschen sollte Trinkwasserqualität haben. Hierzu wurde durch den Lahn-Dill-Kreis beschlossen, dass eine Verbindung zum Trinkwassersystem mit Kupferleitungen herzustellen ist. Bauliche Maßnahmen wären dem Gesundheitsamt vorher anzuze igen.
Das Gelände musste aus haftungsrechtlichen Gründen vollständig eingezäunt werden und ein Schild mit „Baden auf eigene Gefahr" aufgehängt werden.
Weitere Gespräche wurden Ende 2011 und Anfang 2012 mit der Stadt geführt. Hierbei ging es mitunter, um die Haftungsbefreiung der Stadt Dillenburg, we lche als Verpächterin des Geländes dies im erhöhten Maße auf sich zukommen sah.
Im März 2012 setzte man sich man sich dann mit den Vertretern der Stadt Dillenburg zusammen.
Zitat Ende.
Besprochen wurden die Themen:

Wasseruntersuchung 14-tägig,
Badeaufsicht
Kosten für Badeaufsicht,
Kosten für Wasseruntersuch ung,
Kosten für Geländevermessung,
Trinkwassergefährdung,
Lehrgang im Aquarena für ehrenamtliche Helfer des Turnvereins
Öffnungszeiten müssen festgelegt werden.

Diverse Überlegungen Vereinsintern, sowie mit verschiedenen Ämtern und Behörden fanden statt.

Am 01.06.2012 erhielten wir dann von der Stadt Dillenburg das alles entscheidende Schreiben – wir zitiere Teile hieraus:

Aufgrund des Pachtvertrages ist der Turnverein für die Gestellung des Aufsichtspersonals verantwortlich. Allerdings traten in der letzten Zeit bei der Besetzung des Aufsichtspersonals durch mangelnde Fachkräfte immer wieder Probleme auf. Dieserhalb fanden mit dem Turnverein verschiedene Gespräche statt, um eine akzeptable Lösung herbeizuführen.
Bei dem letzten Gespräch wurde so verblieben, dass die Verwaltung durch ein Gutachten prüft, ob beispielsweise durch einen Rückbau des Badeweihers zu einer Badestelle das Aufsichtsproblem gelöst werden kann.
Daraufhin wurde die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. (Gutachten wurde Seitens der Stadt beauftragt)
Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich vor. Quintessenz des Gutachtens ist, dass beim Badebetrieb in der jetzigen Form in jedem Fall eine Badeaufsicht durch eine Fachkraft (DLRG Silber) erforderlich ist. Auch bei dem Rückbau zu einer Badestelle empfiehlt der Gutachter die Gestellung einer Aufsichtsperson.

Sofern bei Öffnung des Bades keine Fachaufsicht vorhanden ist, verstößt der Turnverein eklatanter Weise gegen die Verkehrssicherungspflicht. Dieses wird seitens der Stadt nicht akzeptiert.
Wir sind gerne bereit, für eine kurze Übergangszeit dem Turnverein bei der Gestellung der Aufsicht hilfreich zur Seite zu stehen. Die in dieser Zeit erhobenen Einnahmen sind zu Deckung der Kosten zu verwenden.
Vorsorgl ich weisen wir daraufhin, dass wird als Grundstückseigentümer regelmäßig Kontrollen im Freibad Frohnhausen vornehmen müssen. Sollten wir bei der Kontrolle feststellen, dass die Aufsicht des Bades nicht gewährleistet ist, müssen wir das Bad schliessen.
Zitat Ende.

Wie oft konnte uns von der Stadt geeignetes Personal unterstützend zur Verfügung gestellt werden?

Das war der Todesstoß.
Der Anfang vom Ende.

Anfang Juli 2012 wurde dann von unserem damaligen Vorsitzenden Jörg Wissenbach ein Antrag auf Übernahme des Geländes bei dem Magistrat der Stadt Dillenburg gestellt. Anlass dazu hatte die Stadt bei vorherigen Gesprächen gegeben, welche die Möglichkeit der Übernahme des Geländes angesprochen hatte. Die würde auch die Stadt aus der Haftung nehmen.
Termine mit der Stadt in Sachen Übernahme wurden vereinbart.

Im August 2012 erinnert das Gesundheitsamt an das Schreiben aus Juli 2011. Daraufhin wurde die vorhandene Dusch abgebaut. Weitere bauliche Maßnahmen wurden aufgrund der Situation nicht vorgenommen. Da der Badebetrieb eingestellt wurde, wurde seitens der Verpächterin keine weiteren Wasseruntersuchungen in Auftrag gegeben. Das Gesundheitsamt wurde entsprechend informiert.

Erste Vertragsentwürfe zur Übernahme wurden erstellt und weitere Gespräche mit der Stadt geführt wurden in 2012 und 2013 geführt.

Im Sommer 2013 ging es dann wohl einer oder einigen Personen nicht schnell genug. Im Dorf wurden an verschiedenen Stellen folgende Plakate - sogar einlaminiert - angebracht:
Freibadsaison boomt - Badeweiher Frohnhausen geschlossen?
Vorstand des Turnvereins Frohnhausen zu träge, Entscheidungen zu treffen!

Während in den Freibädern in Oberseheid, Niederseheid, Siegbach, Herborn und Sinn sich die Verantwortlichen über regen Besuch von Badegästen freuen, bleibt das schöne Waldschwimmbad in Frohnhausen geschlossen und dies sehr zum Unmut der Frohnhäuser Bevölkerung.
Warum muss dieses schöne Freibad geschlossen bleiben?
Der Turnverein Frohnhausen betreibt jetzt schon seit Anfang der 80iger Jahre das Waldschwimmbad in Frohnhausen und die Besucher des Bades, sowie auch die dort geführten Veranstaltungen „Badeweiher in Flammen" waren in der Vergangenheit immer sehr zahlreich und spülten Geld in die Vereinskasse. Seit letztem Jahr hatte die Stadt als Eigentümer des Geländes darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer solchen Einrichtung eine Badeaufsicht während des Badebetriebes aus haftungsrechtlichen Gründen unbedingt erforderlich ist. Diese Regelung war nicht neu, sondern galt auch schon vor 30 Jahren als der Turnverein das Gelände übernommen hat.

Was war in 2011 passiert, dass nach 30 Jahren
„Badebetrieb durch den TV" der Stadt Dillenburg das Thema Badeaufsicht, Duschen mit Trinkwasser und eingezäuntes Gelände negativ aufgestoßen ist und die Stadt sich zur Einschaltung des Gesundheitsamtes entschieden hat?

Der Vorstand des Turnvereins macht sich also auf den Weg und suchte Rettungsschwimmer die während des Badebetriebes dort Aufsicht führen sollen. Bis auf den Hinweis auf der Homepage es Vereins wurde aber nicht wirklich hierfür geworben. Die Homepage wurde inzwischen eingestellt.

Die Feuerwehr hat bei einem Arbeitseinsatz das Becken des Badeweihers gereinigt und man war nach der Veranstaltung „Badeweiher in Flammen" in der Hoffnung, dass das Freibad nun bald seine Pforten öffnet - aber nein. Ankündigungen des Vorsitzenden, dass der Badebetrieb an Wochenenden gewährleistet sei, waren ebenfalls Luftnummern. Einzig was der Vorstand des Turnvereins am Badeweiher Frohnhausen macht, ist sein nachmittägliches Kaffeekränzchen.

Die erwähnten Kaffeetrinker sorgen immer wieder dafür, dass das Gelände sich in einem ordentlichen Zustand befindet. Wenn man sich dazu noch einen Kaffee genehmigt, sollte unsere Welt immer noch in Ordnung sein.

Bei Temperaturen von jetzt wieder über 30 Grad wächst der Unmut in der Bevölkerung, dass der Vorstand des Turnvereins anscheinend hier nicht in die Puschen kommt. Einern Verein von über 600 Mitgliedern muss es doch möglich sein, Aufsichtspersonen für einen Badebetrieb zu finden. Wenn die Frohnhäuser hier noch lange warten sollen, sollte der Turnverein überlegen, ob er das Gelände nicht wieder an die Stadt zurückgibt. In Frohnhausen könnte sich dann, wie im Stadtteil Niederseheid ein neuer Förderverein für das Schwimmbad gründen, der auch ein Interesse an einer Entwicklung dieses schönen Geländes hat und der Öffentlichkeit für den Badebetrieb zur Verfügung stellt.
ZITAT Ende.

Als wir dieses Plakat beim durch arbeiten der Unterlagen gelesen haben, waren wir erstmal völlig entsetzt. Was dann allerdings in eine Art Traurigkeit über gegangen ist. Es klagt uns jemand an, der sehr viel Detailwissen hat und das Einzigste was damit bewirkt wurde, dass das Thema Übernahme noch ein Stück von uns entfernte.
Traurig...

Das Ausarbeiten der Finanzierung, die Gestaltung des Vertrages, die Planung der Umbau und Sanierungsarbeiten, sowie die notwendigen Gespräche mit den Ämtern , nahmen doch recht viel Zeit in Anspruch .
Auch muss man dabei bedenken, dass die Menschen, die sich hier kümmern und sorgen, dies ehrenamtlich und in Ihrer Freizeit tun müssen. Keiner der damaligen Vorstandsmitglieder konnte sich „hauptberuflich" und ausschließlich um dieses Thema kümmern.

So haben wir im November 2013 uns näher mit den notwendigen Umbauarbeiten beschäftig und uns hierzu mit dem Regierungspräsidium Giessen ausgetauscht.

Man muss wissen: Es sind gesetzliche Auflagen zu beachten, die man für ein Schwimmbad ein Schwimmbetrieb einhalten muss. So haben wir dann vom RP Giessen folgende Anforderung bekommen:

Die vorhandenen Umkleidekabinen aus Holz dürfen nicht mehr benutzt werden, da sie nicht den Hygienevorschriften entsprechen und durch geeignete Mittel desinfiziert werden können.
Es muss eine sep. Toilette für das Personal vorhanden sein

Es müssen geschlechtsspezifische Toiletten für die Badegäste vorhanden sein.
Die Anzahl der notwendigen Toiletten richtet sich nach der Anzahl der zu erwartenden Besucher, es müssen jedoch mindestens 3 Toiletten für das weibliche Geschlecht, 3 Toiletten für das männliche Geschlecht, sowie 3 Urinale
Umkleide Kabinen müssen auch geschlechtsspezifisch sein und den Hygienevorschriften entsprechen
Zitat Ende.

Sollten neue Toiletten gebaut werden müssen - was bei uns der Fall wäre - muss auch an die behinderten Besucher des Schwimmbades gedacht werden und die DIN Norm beachtet werden, d. h. mindestens 1 Toilette für das weibl iche Geschlecht und 1 Toilette für das männliche Geschlecht sind behindertengerecht herzurichten.

Das bedeutet: Die Kosten steigen weiter...

Pläne für das den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Funktionsgebäude sind durch einen Architekten erstellt worden und die Kosten für den Rohbau berechnet worden.

Im September und Oktober 2014 ist dann das Thema „Übertragung des Grundstückes an den TV Frohnhausen" erneut in entsprechenden Ausschuss­ Sitzungen der Stadt Dillenburg gegangen.

Wir zitieren aus der Vorlage, welche in den Ausschuss ging:

Die Problemstellung zur Haftung, wie auch zu den laufenden Kosten, führten dann in Gesprächen mit dem TV Frohnhausen dazu, dass über eine Übertragung des Grundstückes mit allen Rechten und Pflichten an den TV Frohnhausen nachgedacht werden sollte.

Hatten wir nicht in 2012 / 2013 bereits entsprechende Gespräche zur Übernahme geführt? X-Gespräche mit Verantwortlichen geführt und Vertragsentwürfe erstellt?

Damit wären zum einen die Haftungsfragen eindeutig zu regeln, zum Anderen auch die Kosten im städtischen Haushalt auf Dauer zu reduzieren.

Der TV Frohnhausen hat dann in der Folgezeit mit verschiedenen Behörden Ortstermine durchgeführt, um die Frage der Übernahme des Badeweihers incl. eines zukünftigen Badebetriebes zu prüfen. Dabei ergaben sich verschiedene Problemstellungen, die im Prinzip wie folgt aussehen:
Entsprechend heutiger Anforderungen sind an den Gebäuden Ergänzungen erforderlich (sanitäre Einrichtungen, Sozialraum etc.), die sowohl baurechtlich als auch naturschutz- und wasserrechtlich (Wasserschutzzone II) zu prüfen und zu genehmigen sind. Des Weiteren benötigt man für einen in hygienischer Sicht einwandfreien Badebetrieb eine gewisse Menge an Zulaufwasser, was wiederrum eine entsprechend hohe Einspeisung bzw. eine aufwendigere Anlagentechnik (biologische Filter- und Pumpenanlage) erforde. Weiterhin würde ein regelgerechter

Badebetrieb nicht nur Aufsichtspersonal mit entsprechender Ausbildung, sondern auch die technischen Voraussetzungen zur Wasseraufber eitung erfordern. Der Turnverein stellt sich eine zweistufige Lösung zur Erreichung der Wiederaufnahme des Badebetriebes vor.
Zitat Ende

Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass nichts mehr so ist, wie es war!
Ist der Betrieb eines Schwimmbades einmal geschlossen worden, wird alles bzw. ist alles auf den Prüfstand zu stellen und nach aktuellen Vorschriften herzustellen und einzuhalten.

Das Wasser kann nicht mehr einfach in den Badeweiher laufen - nein! Bisher hatten wir Trinkwasserqualität.
Die Wasserzufuhr erfolgte über den „Überlauf des Hochbehälters ".
In all den Jahren hatten wir eine einzige Beanstandung der Wasserproben im Jahr 2009. Hier war uns aufgrund der hohen Temperaturen und der hohen Anzahl an Badebesuchern das Wasser gekippt. Das Bad wurde für einige Tage geschlossen, bis das die Wasserqualität wiederhergestellt war.
Hierzu bedarf es nun Anlagen und Pumpentechnik um die Wasserversorgung- und
Aufbereitung sicher zu stellen? Ist diese Anlagen-Technik nur bei der Erstellung eines Naturbades notwendig?

Wir zitieren weiter aus der Vorlage für die Ausschüsse :
In einem ersten Bauabschnitt würden teils ungenehmigte An- und Umbauten sowie neu geplante Bauvorhaben baurechtlich beantragt. Die Maßnahmen beinhalten den Abriss der nicht mehr funktionsfähigen Sanitäranlagen, Neubau der Duschen, des Umkleidebereiches und der Toilettenanlagen, sowie der dazugehörigen Pflasterarbeiten. Des Weiteren ist der Neubau eines Funktionslagers mit Sanitätsraum und Verfügungsraum für die Badeaufsicht geplant. Zusätzlich soll ein Beachmultifunktionsplatz als Attraktivitätssteigerung verwirklicht werden. Für diesen ersten Bauabschnitt hat sich der Vere in um Zuschüsse vom Land bemüht.

Nach Abschluss des ersten Bauabschnittes ist geplant, in einem zweiten Bauabschnitt die komplette Wasseraufbereitung (die für die Herstellung eines Naturbades benötigt werden) umzusetzen. Die vom Verein genannten Kosten dazu in Höhe von 450.000,- bis 500.000,- Euro sollen aus Fördermitteln, Spenden, Krediten, Eigenleistung und Eigenkapital finanziert werden.

Weiter heisst es: Die Stadtwerke sind vom Vorhaben betroffen, da die Anlage innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt und haben folgende Stellungnahme gegeben:
Der Badeweiher liegt ca. 120m nordöstlich des Tiefbrunnens „Thalnboden" innerhalb des Wasserschutzgebietes. Der Tiefbrunnen „Thalnboden" ist die wichtigste Gewinnungsanlage des Stadtteils Frohnhausen. Der Regierungspräsident in Gießen hat unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine Ausnahmegenehmigung
für die Errichtung eines Schwimmbades mit seinen sanitären Anlagen und einer befestigten Zufahrt in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgeb ietes erteilt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Änderungen und Erweiterungen innerhalb des Wasserschutzgebietes ergeben sich aus dieser Ausnahmegenehmigung heraus nicht. Das Gefährdungspotential für den Tiefbrunnen „Thalnboden" wird bei einem Weiterbetrieb des Bades durch die erforderlichen umfangreichen Umbauarbeiten deutlich erhöht. Es besteht die Gefahr, dass neben einer möglichen Verschlechterung der Wasserqualität durch umfangreiche Tiefbauarbeiten auch der Strömungsmechanismus des Brunnens nachteilig beeinflusst wird. Bei der Durchführung der geplanten Bauabschnitte ist nicht nur eine Verschlechterung der Wasserqualität, sondern auch noch ein Rückgang der Leistungsfähigkeit des Brunnens zu befürchten.
Aus wasserwirtschaftlichen Gründen ist dieses Vorhaben abzulehnen.
Zum Schutz des Tiefbrunnens „Thalnboden" und somit zur Trinkwasserversorgung des Stadtteils Frohnhausen sollte die Gelegenheit genutzt werden, die vorhandenen Anlagen abzureißen, das vorhandene Becken mit unbelastetem Material zu verfüllen und die gesamte Anlage zu renaturieren.
Zitat Ende.

Bevor nun seitens des Vereins Kosten für Planungen oder auch Kostenermittlungen verausgabt werden, wurde vereinbart, dass die grundsätzliche Frage, ob die Stadt unter diesen Bedingungen bereit ist, dass Grundstück zu übertragen, zunächst in den städtischen Gremien diskutiert werden sollte. Im Anschluss daran wird dann je ggf weiter mit dem TV Frohnhausen verhandelt.
Der Verein sollte die Möglichkeit haben, sein Vorhaben in einer Ausschusssitzung vorzustellen.

zusammengefasst: Wie im aktuellen Pachtvertrag aufgeführt, ist ein öffentlicher Badebetrieb sicherzustellen; jedoch kostenneutral für die Stadt Dillenburg.
Wasserrechtl iche Bedenken der Stadtwerke sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie Vorgaben und Regeln zum Betrieb eines Bades.
Sofern der Verein diese Maßgaben nicht erfüllen kann, ist gemäß Stellungnahme der Stadtwerke zu verfahren.
Die Möglichkeit in einer Ausschusssitzung vorzutragen haben wir bekommen. Darüber berichtete dann auch die örtliche Presse.
Ein besorgter Bürger nahm dies dann zum Anlass und schrieb im Oktober 2014 dann einen anonymen Brief an die Stadt Dillenburg mit folgendem Text:

An den Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Stadt Dillenburg.
Mit Bestürzung habe ich im Dillenburger Wochenblatt gelesen, dass die Stadt Dillenburg den Badeweiher in Frohnhausen dem TV Frohnhausen übertragen will. Davon sollte die Stadt absehen.
Der Badeweiher (seit Jahren nicht geöffnet trotz gutem Wetter) wird vom Ex­ Vorsitzenden des Turnvereins seit vielen Jahren als private Müllkippe genutzt. Da kann man sicher kein Publikum gebrauchen. Nur Familie und Klüngel dieses Ex­ Vorsitzenden haben jederzeit Zutritt. Genutzt wird der Badeweiher nur noch für private Treffen der Genannten. Der Badeweiher war mal ein wunderschönes Fleckchen für alle Frohnhäuser Bürger und für alle die von Ausserha lb kam um die Vorzüge des schönen Fleckchens zu nutzen und zu genießen.
möglicherweise findet sich ja eine Lösung damit es wieder so wird, wie es Früher einmal war. Aber sicher nicht, wenn dieser schöne Ort dem Turnverein übertragen wird.
Mit freundlichem Gruß, ein besorgter Bürger aus Frohnhausen.

Erlaubt uns hier nochmal eine Anmerkung:
Wie auch schon in 201212013 - immer wenn tiefere Gespräche geführt werden, Vertragsentwürfe in der Mache sind, wenn alles rege am Tun ist um das Thema voran zu treiben, gibt es einen besorgten Bürger, der der Öffentlichkeit I der Stadt mitteilt, dass die Übertragung an den TV Frohnhausen nicht erfolgen sollte.

Versteht uns nicht falsch, aber so wird das nichts werden!
Bei solch einem Projekt bedarf es der Zusammenarbeit. Menschen denen wirklich etwas an diesem wunderschönen Fleckchen liegt, engagieren sich und bringen sich mit ein und beißen nicht anderen in die Wade, weil es persönliche Befindlichkeiten gibt.
Bitte liebe besorgte Bürger, kommt auf uns zu, solltet Ihr Fragen haben oder irgendwelche Unklarheiten bestehen!

Eine Schlammschlacht!

Nach der Anhörung im Gremium der Stadt Dillenburg, wurde Ende November 2014 weitere Vorbereitende Maßnahmen getroffen, um die Übernahme sicher zu stellen.

Der Turnverein konnte sich an dieser Stelle und aufgrund der Gespräche mit der Stadt, eine Kompromisslösung vorstellen.
Diese könnte lauten; Da für den obligatorischen Kaufpreis von einem Euro auch für die Zeit nach dem „Kauf' gewisse Nutzungsbedingungen und
Verwendungseinschränkungen seitens der Stadt erwartet werden, kann sich der TV auch vorstellen, das Grundstück zu einem ortsüblichen m2 Preis, also zum Verkehrswert zu erwerben und somit auch als moralischer Eigentümer zu gelten, ohne mit dem Malus leben zu müssen, der Stadt ständig etwas schuldig zu sein.

Dennoch behaart die Stadt Dillenburg auf den Punkt, dass „die Sicherstellung des öffentlichen Badebetriebes" gegeben sein muss.

Im Jahr 2015 gab es dann im Turnverein einen Wechsel im geschäftsführenden Vorstand.
Durch den neuen Vorstand wurde dann im April 2016 ein Bauantrag eingereicht, welchen wir aber, bevor es zur Ablehnung des Bauantrages kam, im Mai 2016 zurückgezogen haben.
Denn, um einen Bauantrag genehmigt zu bekommen, bedarf es als erstes einen Bebauungsplan, welchen es für dieses Grundstück nicht gibt.

Im September 2016 gab es dann erneut ein Wechsel im geschäftsführenden Vorstand des Turnvereines.
Auch wir - der neue Vorstand - haben uns das Thema Übernahme des Badeweiher zu Herzen genommen und direkt am 02.09.2016 - also heute vor genau 2 Jahren einen Antrag auf Kostenübernahme für die Erstellung eines Bebauungsplanes bei der Stadt Dillenburg gestellt.
Dieser wurde dann am 25.10.2016 durch die Stadt Dillenburg mit folgendem Schreiben beantwortet:
Da sich der Badeweiher innerhalb der Wasserschutzzone befindet indem auch ein

Tiefbrunnen zu Trinkwassergewinnung vorhanden ist, kann das Vorhaben grundsätzlich nur mit Zustimmung der Unteren Wasserschutzbehörde durchgeführt werden.
Bevor also ein kostenpflichtiges Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, werden wir
versuchen, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit beim Lahn-Dill-Kreis bzw. der Unteren Wasserschutzbehörde in Erfahrung zu bringen.
Sobald wir von dort eine Rückmeldung erhalten, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen festzulegen.
Zitat Ende.

Es folgt weiter ein Schriftwechsel zwischen den verschiedenen Ämtern.

Die Email des Lahn-Dill-Kreises vom 04.11.2016 war für uns jedoch nochmal sehr aufschlussreich und lässt sich in Abschnitten wie folgt zitieren:

In einem im März dieses Jahres gestellten Bauantrag, welcher jedoch seitens der Bauherrschaft zurück gezogen wurde, hat die Untere Naturschutzbehörde hierzu bereits eine Stellungnahme an uns, den Lahn-Dill-Kreis - abgegeben mit dem Vermerk „Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes muss für ein Funktionsgebäude in dieser Größenordnung eine bauleitplanerische Absicherung getroffen werden. In dieser würde auch die Kompensation für den Eingriff in die Natur durch die Flächenversiegelung mitabgearbeitet werden.

Weiter heisst es: Unsere Nachfrage beim RP Giessen hat ergeben, dass der Badeweiher Frohnhausen (noch) nicht in ihrem System erfasst ist. Der Badeweiher ist offenbar ein Beton Becken, dass durch einen natürlichen Zulauf gespeist werde und einen natürlichen Ablauf habe.
Durch die angebliche Lage im Wasserschutzgebiet könnte je nach Schutzgebietsverordnung eine Ausnahmegenehmigung erforderlich werden. Für die Entnahme und Einleitung des Bauchwassers wäre eine wasserrechtl iche Erlaubnis erforderlich, für welche das RP Giessen zuständig wäre. Diesem würde es obliegen, die sämtlichen wasserrechtl ichen Belange zu bearbeiten und sollte deshalb als möglicher Bedenkenträger ebenfalls frühzeitig eingebunden werden.
Die angesprochenen wasserrechtlichen Belange stellen unseren Einschätzungen nach allerdings kein Hindernis für ein Bauleitplanverfahren dar, sodass wir keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planaufstellung hätten.
Zitat Ende.

Zusammengefasst heisst das: Ein Bauleitplanverfahren steht nichts im Weg, wenn man es denn will.
Ist das Bauleitplanverfahren erstellt worden, steht laut Lahn-Dill-Kreis der Baugenehmigung nichts im Wege.

Durch das RP Giessen haben wir am 17.11.16 auch nochmals bestätigt bekommen, dass (Ausschnitt - Zitat) vor diesem Hintergrund kein wasserrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Bei Änderung an der Einleitung, Einsatz einer Aufbereitungsanlage oder ähnlichem setzen Sie sich bitte bereits im Vorfeld mit uns in Verbindung.

Ursprünglich war ein Naturbad geplant, welches eine Veränderung in der Einleitung und Aufbereitung bedingt hätte. Aufgrund der immensen Kosten, kommt diese Art von Bad für uns jedoch nicht in Betracht.
Somit benötigen wir keine Änderung an der Einleitung des Wassers.

Das bedeutet für uns, da wir an der Einleitung keine Änderung vornehmen müssen. Oder?

Diese Informationen haben wir dann zum Anlass genommen, erneut die Stadt Dillenburg anzuschreiben und wir haben erneut einen Antrag auf Kostenbeteiligung / Kostenübernahme für die Erstellung eines Bauleitplanverfahrens gebeten.

Und tatsächlich nimmt das gefühlte Drama kein Ende.
Die Stadt Dillenburg nimmt Kontakt mit dem LOK bzw. dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie auf und lässt uns folgende Rückinfo zukommen:
Um eine fachliche Stellungnahme erstellen zu können werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Lageplan
  • Grundriss
  • Tiefe des Eingriffs
  • Gebäudeschnitt

Die Herrschaften der Ämter weisen darauf hin: mit der Genehmigung der Baumaßnahmen erfolgen zusätzlich Auflagen, die von der Bausicherung, über eine erhöhte Beprobung des Wassers, bis zu einer Notwasserversorgung reichen können und diese Kosten jeweils vomBauherren zu tragen sind.
Zitat Ende

Leute! Das ist wirklich heftig. Kosten für eine Notwasserversorgung im Falle eines Falles tragen zu müssen. Wisst Ihr was das für uns bedeuten kann?

Im Januar 2017 erhielten wir dann zusätzlich die Information, dass wir ein Thema bei der Becken Reinigung haben.
Durch die Stadt Dillenburg wurden wir informiert. Folgendes ist zukünftig bei der Reinigung zu beachten:

Es muss gewährleistet sein, dass 1 Woche kein gechlortes Wasser über den Überlauf in den Weiher gelangt
Zur Sicherheit muss eine Wasseruntersuchung durchgeführt werden: folgende Parameter müssen untersucht werden: freies Chlor, Gesamtchlor, AOX Wert.
Das Wasser darf nur langsam abgelassen werden, damit keine Überflutung erfolgt.
Beim Ablassen des Wassers müssen Ruhezeiten erfolgen
Es darf kein Schlamm in den Bach gelangen
Der Restschlamm kann dann von einer Entsorgungsfirma abgesaugt und der Kläranlage zugeführt werden.

Am 30.11.2017 konnte dann nochmals ein Gespräch mit der Stadt Dillenburg, Amt für Bauen und Liegenschaften geführt werden.

In dem Gespräch erläuterte man uns, dass die Stadtverordneten Versammlung im November 2014 sich für das vorgestellte Konzept des Turnvereines und gegen die Verfüllung des Beckens entschieden hat.
Man weiss nicht wie die Politik heute dazu steht, sollte der Badebetrieb nicht wi.eder aufgenommen werde.

Der Turnverein schlägt vor, dass Grundstück zur Erhaltung der Örtlichkeit für das Dorf, vorerst ohne Badebetrieb zu übernehmen. Die Option einen Badebetrieb irgendwann in Zukunft wieder aufzunehmen, sollte jedoch bestehen bleiben.
Es wurde der Vorschlag gemacht, dass Grundstück weiter an den Verein zu verpachten.
Seitens des Turnvereins wurde jedoch angemerkt, dass erheblicher Renovierungs- und Sanierungsbedarf an dem Gebäude besteht und wir nicht so viel Geld zur Verfügung haben, um es in Fremde Gebäude zu stecken.
Der ursprünglich verhandelte Kaufpreis gilt laut Stadt nur, wenn der Badebetrieb wieder aufgenommen wird.
Zum Schutz der Wasserversorgung wird es seitens der Stadtwerke kein Problem sein, teure und unbelastete Erde zu nutzen, für die Befüllung des Weihers.

Abschliessend haben wir nun folgendes Schreiben im Juli 2018 an die Stadt Dillenburg verfasst:

Wir haben uns recht intensiv mit den Vorschriften rund um den Badebetrieb, dem bauen von einem Funktionsgebäude, wasserrechtliche Situationen, Reinigung des Badeweihers etc. beschäftigt.
Wir, der Turnverein 1977 Frohnhausen e.V. sehen aktuell keine Option und Möglichkeit die gestellten, gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Dennoch liegt uns das Thema Badeweiher zum einen als Örtlichkeit am Herzen und zum anderen möchten wir - der jetzige Vorstand - für die Zukunft nicht ausschließen wollen, dass es eine Person / einen Vorstand gibt, der das Thema Badebetrieb erneut angeht und es zur Umsetzung bringen könnte. Es wäre immer noch eine absolute Bereicherung für den Ortsteil Frohnhausen, wenn es hier wieder ein Badebetrieb an einem solch schönen Ort geben würde und dem möchten wir uns weder verschließen noch in den Weg stellen.
Wir beantragen hiermit die Übernahme des Badeweihers I Badeweihergelände ohne zweckgebundene Aufnahme des Badebetriebes und weisen hierbei auch auf den letzten Vertragsentwurf aus 11/2014 hin, welcher in §7 Zweck und Nutzungsbindung im 2. Absatz wie folgt lautet: „Der Käufer verpflichtet sich, das Vertragsanwesen sowie die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen (Badebecken, Umkleide­
/Duschkabine und Toiletten) dauerhaft für diesen Zweck im Rahmen der bestehenden Genehmigungen weiter zu betreiben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, solange dies wirtschaftlich möglich ist. ..."

Nutzung des Badeweihers I Badeweihergeländes:

Kinder- und Familientage für die Öffentlichkeit
Veranstaltungen wie Badeweiher in Flammen, Hessenessen und Bayrisches Frühstück, sowie die Ostereiersuche und der Kinderaktionstag sollen beibehalten werden.
Weitere Angebote für die Öffentlichkeit, wie z.B. Kaffee und Kuchen Nachmittage, Weinabend oder ähnliches sollen angeboten werden
Auch sollten Sportangebote für die Vereinsmitglieder dort angeboten werden können

(Die Umsetzung der genannten Aktionen ist jedoch immer von den internen Gegebenheiten und Ressourcen des Vereines abhängig - dies gilt grundsätzlich zu berücksichtigen)

Was soll mit dem Becken passieren:

Das Becken soll befüllt bleiben
Eine Reinigung des Beckens ist höchstens in einem Abstand von 4-6 Jahren notwendig (Reinigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften)

Varianten zur Übernahme des Geländes:

Der Turnverein kauft das Gelände für den im letzten Vertragsentwurf aufgeführten „obligatorischen " 1,- Euro, werden ab diesem Zeitpunkt die anfallenden Kosten seitens des Vereines getragen. Die Haftung geht vollständig auf den Käufer über und ist entsprechend zu tragen.
Pachten wir das Gelände, erwarten wir eine Kostenbeteiligung (VB) seitens der Stadt, bei der Sanierung der vorhandenen Gebäude bzw. anteilige Kostenübernahme zu den anfallenden laufenden Kosten.

Für die Stadt Dillenburg würden sich bei der Übernahme (Kauf) durch den Turnverein 1977 Frohnhausen e.V. folgende Vorteile ergeben:

Die Haftungsfrage für den Badeweiher und dem dazugehörigen Grundstück wäre geregelt.
Die städtischen Haushaltskosten würden sich entsprechend reduzieren

Auch mag ich nochmal auf die geäußerten Befürchtungen seitens der Stadtwerke Dillenburg im Jahre 2014 zurückkommen. Durch die weitere Nutzung wie oben beschrieben und die notwendigen Sanierungsarbeiten, wird aus unserer Sicht die Trinkwasserqualität sich nicht verschlechtern auch der Strömungsmechanismus des Brunnens wird nicht beeinflusst werden.

Durch die abweichende Nutzung - kein Badebetrieb - ist die befürchtete Strapazierung nicht gegeben. Im Gegenteil, seit 06/2012 wird der Badeweiher nicht


mehr als „Bade" Weiher genutzt. Zuvor jedoch ca. 22 Jahre über den „Betreiber" Turnverein Frohnhausen und in den 60er und 70er ohne Betreiber. Die Wasserqualität war in all den Jahren - rund 60 Jahre – hervorragend (Trinkwasserqualität) und eine Verschlechterung oder Probleme bei den Strömungen wurden uns gegenüber nie geäußert. Wie soll sich nun bei erheblich geringer Nutzung des Geländes - also ohne Badebetrieb - die Situation verschlechtern, wenn es dies zuvor mit Badebetrieb nicht getan hat.

Ich möchte die Stadt Dillenburg bitten diesen unseren Antrag erneut und wohlwollend zu prüfen. Gerne nehme ich/wir auch eine Einladung ins Gremium an, um unseren Antrag persönlich zu präsentieren. Bitte lassen Sie mir hierzu entsprechende Terminvorschläge zukommen.

Stand 09/2019.
Gerne mögen wir auch nochmals auf die Fragen zum Thema Bademeister eingehen wollen: Nein, es ist vermutlich kein Problem ein Bademeister zu bekomme, denn das ist nicht unser Problem!

Vorstand
Turnverein 1977 Frohnhausen e.V.

 

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